Download Corona Anwesenheitsliste
Die Datenerfassung dient dazu mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können.
Dazu sind Namen und Kontaktdaten der Mitglieder/Besucher zu erfassen.
Die Rechtsgrundlage im Sinne der DSGVO ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c, die Erfassung der Daten aus rechtlicher Verpflichtung durch die CoronaVO
Der Zweck ist die mögliche Nachverfolgung von Kontakten durch das Gesundheitsamt.
Die erfassten Daten dürfen und werden nur für den vorgenannten Zweck verwendet! Diese erfassten Daten werden für mindestens 3 Wochen aufbewahrt.
Die Daten werden nach maximal einem Monat gelöscht bzw. unleserlich entsorgt.
Empfänger der Daten ist nur Gesundheitsamt, sofern eine Anforderung erfolgt.
Ab dann ist das Gesundheitsamt für die Datenverarbeitung verantwortlich